Luftgewehre jetzt auf WBK?
Braucht man nun für Luftgewehre eine Erlaubnis / Waffenbesitzkarte?
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FAQ
FAQ zum Thema WaffenHäufige Fragen rund um Waffen
Braucht man jetzt für Luftgewehre eine Erlaubnis Waffenbesitzkarte?
Richtig ist, es hat eine Änderung gegeben.
Änderung des Waffengesetzes ab dem 24.07.2025
Betroffen sind nur
- Druckluftwaffen, die nach dem 23.07.2025 zugelassen wurden
- UND die nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm
- mehrschüssig
sind.
Der Verkauf und Besitz von Waffen, mit einem “F im Fünfeck”,
die vor dem 24.07.2025 zugelassen wurden,
sind weiterhin erlaubnisfrei.
BMI Änderung des Waffengesetzes ab dem 24.07.2025
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html
"
Erlaubnispflicht bestimmter Druckluftwaffen ab 24. Juli 2025
Durch das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung von Regelungen
über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur
Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen
und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2025 I Nr. 171)
wurde Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz neu gefasst.
Danach sind der Erwerb und der Besitz von Druckluftwaffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des sog. F-Zeichens
am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind,
erlaubnispflichtig.
Druckluftwaffen, die aufgrund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift
erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei.
Die am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Neufassung entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück."



















































