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FAQ zum Thema Waffen

Häufige Fragen rund um Waffen



Wofür ist der kleine Waffenschein?

Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen einer SRS-Waffe.
(SRS: Schreckschuss-, Reizstoff-, Signal- Schusswaffen)
Damit sind sogenannte Schreckschusswaffen oder auch Gaspistolen oder Gasrevolver gemeint.
Die Grund-Voraussetzung für den kleinen Waffenschein ist die Volljährigkeit. Es ist kein Bedürfnisnachweis erforderlich.
Diesen erhalten Sie in der Regel problemlos, auf Antrag von Ihrer Waffenbehörde.
Ihre Behörde überprüft in angemessenen Umfang Ihre Zuverlässigkeit und Eignung.
Der kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz irgendwelcher Waffen..
Er enthält nur die Erlaubnis für das Führen, ausschließlich für SRS-Schusswaffen!
Wenn Sie sich eine solche Schusswaffe zulegen möchten, empfehlen wir Ihnen, den kleinen Waffenschein zu beatragen.
Ansonsten können Sie die Waffe nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren.
Ein Antragsformular finden Sie bei uns auf der Seite
unter Downloads - Waffenrechtliche Anträge: Download Anträge

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Mr. Wong
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